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   BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09   

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https://dejure.org/2009,2898
BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09 (https://dejure.org/2009,2898)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2009 - IX R 8/09 (https://dejure.org/2009,2898)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - IX R 8/09 (https://dejure.org/2009,2898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision in einem Verfahren um die Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz ( EStG )

  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Erwerbsaufwand bei Auflösungsverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3c Abs 2, EStG § 17 Abs 4
    Halbabzugsverbot; Halbeinkünfteverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445.
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
    Hiergegen richtet sich die Revision des FA, mit der sich dieses weitgehend den Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 23. Juli 2008 2 K 2628/06 (EFG 2008, 1602) anschließt.
  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
    In der Begründung schließt sich das FG dem Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Mai 2007 11 K 2363/05 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1239) an.
  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    In seinen Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit des Abzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG (vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, und vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) hat der IX. Senat auch auf den Zweck des Abzugsverbots abgestellt, eine inkongruente Begünstigung auszuschließen: Bei steuerbefreiten Einnahmen solle kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden.
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 19/13

    Anwendung des Teilabzugsverbots bei Rückzahlung von Stammkapital

    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Teilabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; vom 6. April 2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785, und vom 7. Februar 2012 IX R 1/11, BFH/NV 2012, 937, m.w.N.).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats, wonach es nach § 3c Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG allein darauf ankommt, ob Einnahmen anfallen und der Abzug von Anschaffungskosten nur dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (vgl. für den Fall des § 17 Abs. 4 EStG BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 399, und Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

    dd) Werden bei der Auflösung und Liquidation i.S. von § 17 Abs. 4 EStG Einnahmen erzielt, sind Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2 EStG) auch im Verlustfall anzuwenden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 399; in BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785, und in BFH/NV 2012, 937).

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; bestätigt durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) kommt eine Steuerbefreiung zu 40 % nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht, wenn keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen.
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